Ratgeber 

Fremdlenkerversicherung

Die Fremdlenkerversicherung der ELVIA deckt Schäden an einem ausgeliehenen Auto oder Motorrad bis zu einem Betrag von CHF 100 000.– und ausserdem:

  • Prämienerhöhung bzw. Bonusverlust des Fahrzeughalters bei einem Schadensfall
  • Selbstbehalt der Kaskoversicherung, wenn der Schaden durch eine bestehende Kaskoversicherung gedeckt ist
  • Kosten, die durch Drittschäden entstehen und nicht durch die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt sind

Die Fremdlenkerversicherung ist Bestandteil der ELVIA Haftpflichtversicherung. Berechnen Sie hier die Prämie der Privathaftpflichtversicherung:

Wenn Sie mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs sind und das Fahrzeug in einem Unfall beschädigt wird, müssen Sie sich darauf verlassen können, dass eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen wurde. Gerade bei älteren Fahrzeugen besteht oft keine solche Versicherung. Die ELVIA Fremdlenkerversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs.

Selbst wenn der Fahrzeughalter einen Vollkaskoschutz abgeschlossen hat, ist die ELVIA Fremdlenkerversicherung wertvoll: Sie übernimmt den Bonusverlust und den Selbstbehalt, die bei einem Unfall entstehen.

Die ELVIA Fremdlenkerversicherung schützt Sie nicht nur in der Schweiz. Auch bei einem Unfall im Ausland sind Ihre Kosten gedeckt. 

Als Fremdlenker eines Fahrzeugs zählt, wer dieses nur gelegentlich, aber nicht regelmässig fährt. Eine gelegentliche Nutzung ist zum Beispiel einmal wöchentlich in einem Zeitraum von höchstens zwei Monaten oder ununterbrochen nicht länger als eine Woche.

Nicht als Fremdlenker gilt, wer das Fahrzeug einer Person benutzt, die im gleichen Haushalt lebt. Ausgeschlossen sind ausserdem berufliche Fahrten sowie Schäden an Mietwagen.

Die ELVIA Fremdlenkerversicherung übernimmt keine Schäden an gemieteten Fahrzeugen. Dafür bietet der Vermieter eigens eine Kasko-Versicherung an.

Bei Haftpflicht-Schäden mit einem Mietfahrzeug im Ausland deckt die Fremdlenkerversicherung unter gewissen Bedingungen einen Teil der Kosten: Liegt die versicherte Summe unter der Schweizer Mindestversicherungssumme, übernimmt ELVIA im Rahmen der sogenannten «Mallorca Deckung» die Differenz im Schadenfall. Voraussetzung ist, dass Sie beim Vermieter die höchstmögliche Versicherungssumme abgeschlossen haben.

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