Wir bewerten bestimmte Ihrer persönlichen Eigenschaften zu den in den Ziff. 3 und 4 genannten Zwecken anhand Ihrer Daten automatisiert («Profiling»). Dabei können wir Personendaten aus verschiedenen internen und externen Quellen zusammenführen, insbesondere Daten aus bestehenden Kundenbeziehungen, Verträgen, Schadenfällen, Formularen, Marketingkampagnen, der Nutzung unserer Websites, Apps und weiteren digitalen Angeboten sowie aus sonstigen Interaktionen mit der Allianz Suisse. Dies tun wir bspw. im Zusammenhang mit unserem Prämienrechner: Anhand der für den Versicherungsantrag nötigen Daten wird automatisch ein Risikoprofil erstellt, welches als Grundlage für die Festsetzung Ihrer individuellen Versicherungsprämie dient. Eine automatisierte Bearbeitung kann auch stattfinden, wenn wir Interessen, Präferenzen und Bedürfnisse ermitteln, die Nutzung unserer Produkte und digitalen Angebote analysieren, statistische Auswertungen vornehmen, betriebliche Planungen durchführen oder unsere Kommunikation, Dienstleistungen sowie Marketing- und Werbemassnahmen auf die Interessen unserer Kundinnen, Kunden und Interessenten abstimmen.
Automatisierte Bearbeitungen können zudem im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Regulierung von Schadenfällen eingesetzt werden, beispielsweise zur Plausibilisierung von Angaben, zur Unterstützung der Schadenbeurteilung oder zur Feststellung von Missbrauchs- und Betrugsrisiken, sowie zur teilweisen oder vollständigen automatisierten Beurteilung und Abwicklung bestimmter Schadenfälle.
Wir nehmen auch automatisierte Bearbeitungen vor, um Missbrauchs- und Sicherheitsrisiken festzustellen, z. B. sind wir aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben zu gewissen Massnahmen verpflichtet (z. B. Bekämpfung von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung). Zu diesen Zwecken können wir auch Profile erstellen.
In bestimmten Situationen kann es aus Gründen der Effizienz und Einheitlichkeit von Entscheidungsprozessen erforderlich sein, dass wir Ermessensentscheide, welche Sie betreffen («automatisierte Einzelentscheide»), automatisieren. Wir tun dies insbesondere zur Anbahnung und Abwicklung von Vertragsbeziehungen (z. B. wird auf Basis Ihrer Angaben über das Zustandekommen, mögliche Risikoausschlüsse, die Höhe der Versicherungsprämie oder die Leistungspflicht automatisiert entschieden). Haben die automatisierten Ermessensentscheide Rechtswirkungen oder möglicherweise erhebliche Nachteile, werden wir Sie informieren und Ihnen wie gesetzlich vorgeschrieben menschliches Gehör bieten, wo Sie Ihren Standpunkt darlegen können. Wenn wir Ihrem Begehren vollumfänglich stattgeben, besteht dieses Recht im Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes nicht.