Online Versicherung für Hausangestellte

Unfallversicherung für Hausangestellte.
Damit zu Hause alles mit rechten Dingen zugeht.

Attraktive Prämien
Bequem online abschliessen
Top Kundenservice

Die wöchentliche Putzhilfe, der gelegentliche Babysitter oder der Gärtner, der einmal im Monat zu Ihren Pflanzen schaut – sobald Sie jemanden in Ihrem Haushalt gegen Lohn beschäftigen, gelten Sie in der Schweiz als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Und das bedeutet: Sie müssen Ihre Hausangestellten gegen Unfälle versichern. Schliessen Sie jetzt die obligatorische Unfallversicherung ganz einfach direkt bei uns ab. 

  • Obligatorischer Schutz für Ihre Hausangestellten
  • Deckt auch Unfälle auf dem Arbeitsweg
  • Einfach online abschliessbar und jederzeit kündbar
DAS IST DRIN 
Lorem ipsum oder Unsere Autoversicherung ist modular aufgebaut und lässt sich flexibel an
Ihre Bedürfnisse anpassen. Wählen Sie aus folgenden Bausteinen aus: 
Ein Unfall ist schnell passiert: Ihre Putzhilfe fällt beim Fensterputzen von der Leiter und bricht sich das Bein. Oder der Gärtner schneidet mit der Gartenschere die Finger anstatt die Rosen. Darum müssen Sie in der Schweiz Ihre Hausangestellten obligatorisch gegen Berufsunfälle versichern. Dazu zählen Unfälle, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Arbeitsweg passieren.
Wenn Ihre Hausangestellten mehr als 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten, müssen Sie diese auch gegen Unfälle in der Freizeit, also Nichtberufsunfälle, versichern. 

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG deckt folgende Leistungen:​

  • Heilungskosten: Ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente.
  • Taggeld: Ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80 % des versicherten Verdienstes.
  • Invalidenrente: In Abhängigkeit des Invaliditätsgrades, maximal 80 % des versicherten Verdienstes.
  • Hinterlassenenrente: Für Witwen, Witwer und Waisen gemäss gesetzlichen Bestimmungen.
  • Integritätsentschädigung: Einmalige Zahlung bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung.
  • Hilflosenentschädigung: Bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag.
  • Transport- und Rettungskosten: Kosten für notwendige Transporte und Rettungseinsätze.​

Damit sind Ihre Hausangestellten im Falle eines Unfalls bestens abgesichert – und Sie sind aus dem Schneider.

Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen Ihrer Hausangestellten.
Ob Babysitter, Reinigungskraft oder Dogwalker – sobald Sie jemanden beschäftigen, gelten Sie als Arbeitgeber:in und müssen Ihre Hausangestellten obligatorisch versichern.
Mit einer Police versichern Sie alle Ihre Angestellten. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Personen durchschnittlich weniger als 8 Stunden pro Woche für Sie arbeiten und dass sämtliche Personen zusammengerechnet nicht mehr als CHF 15 000.– pro Jahr verdienen.
Egal, wie viele Angestellte Sie beschäftigen, die Versicherung kostet immer CHF 100.– pro Jahr.
Die obligatorische Unfallversicherung für Hausangestellte kostet pauschal CHF 100.– pro Jahr. Bei einer Anstellung von mehr als 8 Stunden pro Woche ist zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung (NBU) erforderlich – diese Prämie ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kostet in der Regel 1–3 % des Bruttolohns.
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle ab, die ausserhalb der Arbeitszeit passieren, z. B. in der Freizeit, auf dem Nachhauseweg oder in den Ferien. Diese Versicherung ist obligatorisch, wenn Ihre Hausangestellten mehr als 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten.

Über die obligatorische Unfallversicherung nach UVG können alle Personen versichert werden, die in einem privaten Haushalt gegen Lohn tätig sind. Dazu gehören:

  • Reinigungspersonal (Putzhilfen)
  • Kinderbetreuung (Nannys, Babysitter)
  • Gartenhilfe oder Hauswartung
  • Betreuungsdienste für Tiere (Dogwalker)
  • Haushaltshilfen mit Pflegeaufgaben (z. B. bei älteren Personen)
Nein, wenn Ihre Reinigungskraft über eine Putzfirma angestellt ist, sind Sie nicht als Arbeitgeber:in verantwortlich und müssen keine Unfallversicherung abschliessen.
Das geht ganz einfach online über unser Formular. Nach dem Abschluss sind Ihre Hausangestellten bereits ab dem nächsten Tag versichert.
Wenn Ihre Haushaltshilfe einen Unfall erleidet, müssen Sie sich umgehend bei uns melden. Nützen Sie dazu am besten unser Online-Formular.
Ob Feedback, Beratung oder Support: Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen. 
Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie alle unsere Dokumente. Einfach zum Runterladen, Abspeichern und Nachlesen.
Ein Schaden ist schnell passiert. Und dank unserem 24/7 Schadenservice auch schnell gemeldet.
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