Ratgeber

Grobfahrlässigkeit

Ein Rotlicht übersehen oder ein Stoppschild missachtet – ein Versehen kann schnell schwerwiegende Konsequenzen haben. Wir erklären, was Grobfahrlässigkeit im Strassenverkehr bedeutet und wie Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen können.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen: *Person: Geb. Datum 1.6.1986, weiblich, wohnhaft in 8400 Winterthur, Nationalität: Schweiz

Auto: Fiat 500 Electric Mod. 2022 Typenschein 01xx664 / 0 Schäden letzte 5 Jahre / kein Leasing / Katalogpreis CHF 44 490

Deckungsbausteine: Obligatorische Haftpflicht und Teilkasko.

Versicherungsbeginn 01.03.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.02.2024, Preis gerundet.

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Als grobe Fahrlässigkeit können alle Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz verstanden werden, die mit etwas gesundem Menschenverstand vermeidbar gewesen wären – wie eben das Übersehen eines Rotlichts oder der berühmte Rollstopp. Oder anders gesagt alle Unfälle, bei denen sich die Frage aufdrängt: «Wie kann man nur?»
Laut Gesetz kann Ihre Auto-Haftpflichtversicherung einen Teil der entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordern, wenn Sie durch grobfahrlässiges Verhalten einen Unfall verursachen – der Fachausdruck dafür lautet Regress. Je nachdem kann die Autoversicherung bis zu 60 % des Schadens von Ihnen zurückfordern.
Sie fahren am frühen Morgen durch ein Wohnquartier und geben Ihr Fahrziel ins Navi ein. Weil Sie abgelenkt sind, übersehen Sie ein anderes Auto, das von rechts auf die Kreuzung fährt. Durch den Aufprall trägt die Fahrerin eine Kopfverletzung davon und muss ins Spital.

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Blechschaden am fremden Auto 14 000.–
Spitalkosten 30 000.–
Lohnausfall der Lenkerin 6000.–
Schadensumme Haftpflicht 50 000.–
Regress 20 % 10 000.–

Wenn das Gericht entscheidet, dass Sie grobfahrlässig gehandelt haben, wird die Autoversicherung einen gewissen Betrag von Ihnen zurückfordern – in unserem Beispiel CHF 10 000.– oder 20 % des gesamten Schadens. Dazu kommen noch ein allfälliger Selbstbehalt und Bonusverlust. So zahlen Sie für eine kleine Unachtsamkeit schnell mehrere Tausend Franken.

Besonders kritisch wird es, wenn die geschädigte Person ernsthaft verletzt oder sogar invalide wird – dann drohen mehrere Hunderttausend Franken.

Die meisten Autoversicherungen bieten für wenige Franken im Jahr einen Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit an – je nach Versicherung heisst der entsprechende Baustein Grobfahrlässigkeitsschutz oder Grobfahrlässigkeitsverzicht. Die Mehrprämie lohnt sich auf jeden Fall: Sollten Sie einen Schaden verursachen, der auf grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist, bezahlt die Versicherung trotzdem den gesamten Schaden.

Ausgenommen sind allerdings Unfälle, bei denen Sie fahrunfähig waren – etwa weil Sie übermüdet waren oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten standen. Ebenso bezahlt die Versicherung nicht, wenn Sie massiv zu schnell unterwegs waren und deshalb einen Unfall verursacht haben.

Vor Unachtsamkeiten im Strassenverkehr ist niemand gefeit. Und selbst wenn Sie sich zu den seltenen Exemplaren zählen, die niemals einen Fehler begehen, kann sich ein Grobfahrlässigkeitsverzicht lohnen. Der Schutz erstreckt sich nämlich auf alle Personen, die Ihr Fahrzeug lenken – und gilt somit auch für Ihre Familie sowie Ihre Kollegen oder Nachbarn.

Übrigens: Wenn Sie zu Fuss oder mit dem Velo im Strassenverkehr unterwegs sind, schützt Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen. Wie in der Autohaftpflicht lässt sich auch in der Privathaftpflicht ein Grobfahrlässigkeitsschutz versichern. Etwa wenn Sie unterwegs mit dem Smartphone beschäftigt sind und einen Unfall verursachen.

  • Als grobfahrlässig gelten Verstösse gegen die Verkehrsregeln, die mit gesundem Menschenverstand vermeidbar gewesen wären.
  • Wenn Sie grobfahrlässig handeln und einen Unfall verursachen, kann die Versicherung Regress auf Sie nehmen.
  • Schliessen Sie unbedingt einen Grobfahrlässigkeitsschutz ab – die geringe Mehrprämie kann Sie vor schweren finanziellen Folgen schützen.
  • Ein Grobfahrlässigkeitsschutz macht auch in der Privathaftpflicht Sinn.
Ob Feedback, Beratung oder Support: Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen. 
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