Teilnahmebedingungen
ELVIA weiterempfehlen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen, handlungsfähigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 18. Altersjahr vollendet haben und Kunde der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG und deren Tochtergesellschaften sowie Personen, welche bereits eine separate Vermittlervereinbarung mit der Allianz Suisse abgeschlossen haben.
  2. Als Neukunden gelten alle Personen, welche zum Zeitpunkt der Empfehlung kein Versicherungsverhältnis mit der Allianz Suisse oder/und ELVIA haben, oder Personen, die bereits ein Versicherungsverhältnis mit der Allianz Suisse oder/und ELVIA hatten, das mehr als 2 Jahre zurückliegt. Nicht als Neukunden gelten diejenigen Personen, welche durch eine Mitgliedschaft bei einem Kooperationspartner der Allianz Suisse oder/und ELVIA von Sonderkonditionen profitieren.
  3. Selbstempfehlung ist nicht erlaubt. Einschliesslich Mitglieder des eigenen Haushaltes.
  4. Im Nachhinein gemeldete Freundschaftswerbungen für bereits erstellte Offerten und Versicherungsabschlüsse, welche vorher erfolgt sind, können für diese Aktion nicht mehr berücksichtigt werden.
  5. Die ELVIA behält sich das Recht vor, die Aktion «Kunden werben Kunden» auf jeden beliebigen Zeitpunkt zu beenden. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Empfehlungen werden selbstverständlich zu den aufgeführten Bedingungen belohnt.
  6. Für jede erfolgreiche Empfehlung einer Motorfahrzeugversicherung, die innerhalb eines Monates zu einem Vertrag führt, erhält der Empfohlene (Neukunde) und der Vermittler (Bestandeskunde) Reka-Checks im Wert von je CHF 100.–.
  7. Sobald der Neuabschluss der Versicherung in Kraft ist, werden dem Empfohlenen und dem Vermittler die Reka-Checks auf dem Postweg zugestellt.
  8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.