Ratgeber

FAQ Rechnungsfragen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrer Rechnung.
Sie können grundsätzlich spätestens bis 20 Tage nach der Fälligkeit der Rechnung einen Mahnstopp setzen lassen. So können Sie die Zahlung um weitere 4 Wochen hinauszögern und erhalten somit etwas mehr Flexibilität. Am einfachsten fragen Sie einen Mahnstopp online an unter
www.elvia.ch/mahnstopp
.
Zusätzlich zu der nicht bezahlten Rechnung können bei einer Mahnung folgende Gebühren anfallen:
 
  1. Mahnung CHF 30.–
  2. Zweite Mahnung weitere CHF 30.–

Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbezahlung bei Auto- und Motorradversicherungen der Versicherungsschutz entfällt und Gebühren in Höhe von CHF 100.– für den Druck der Sperrkarte anfallen.

Weiter können bei Nichtbezahlung trotz Mahnung entsprechende Betreibungskosten anfallen.

Ja, Mahngebühren müssen bezahlt werden. Entweder zahlen Sie diese direkt per Einzahlungsschein oder die Gebühren werden mit Ihrer nächsten Prämienrechnung verrechnet. 
Ja. Sobald der Schilderrückzug rausgeschickt wurde, senden wir nur eine Bestätigung ans Strassenverkehrsamt, wenn alle ausstehenden Beträge bezahlt wurden (inkl. Mahn- und Sperrkartengebühren).
Ja. Wir akzeptieren sowohl Bankbelege als auch Quittungen von Einzahlungsscheinen als Zahlungsnachweis. Bei E-Banking Belegen muss ersichtlich sein, dass der Auftrag definitiv ausgeführt wurde mit dem tagesaktuellen Datum. Bei einem Einzahlungsschein muss der Poststempel vorhanden sein. Senden Sie uns die Quittung einfach an contact@elvia.ch und wir erstellen den Versicherungsnachweis.
Sie haben die Wahl: Entweder erstatten wir Ihr Guthaben auf ein von Ihnen gewünschtes Konto  oder der zu viel bezahlte Betrag wird direkt von der nächsten Rechnung abgezogen.

Hier finden Sie einen Überblick über alle Zahlungsarten, die wir anbieten. Wir empfehlen Ihnen die Zahlung über E-Bill. So reduzieren Sie einerseits Ihren ökologischen Fussabdruck und sparen sich das Abtippen von Rechnungsangaben.
Ja. Wenn Sie Ihre Rechnung halbjährlich bezahlen, gibt es einen Ratenzuschlag. Bei halbjährlicher Bezahlung beträgt dieser maximal CHF 60.–.
Die Zahlweise können Sie
hier 
anpassen. Wenn bereits eine Mahnung erstellt wurde, geht das aber leider nicht mehr, da der Mahnprozess bereits gestartet wurde.

Nein. Es wird zwar eine Zahlung ausgeführt, jedoch kann die Bank die Zahlung ohne Referenznummer nicht richtig zuzuweisen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Zahlung mit dem erhaltenen Einzahlungsschein samt Referenznummer auf der Einzahlung veranlassen. Oder Sie melden sich für Ebill an und sparen sich das Abtippen der Referenznummer.

Sie haben eine Zahlung aufgegeben, die bei uns nicht angekommen ist? Schreiben Sie uns einfach auf contact@elvia.ch. Wir brauchen dafür einen aussagekräftigen Zahlungsbeleg worauf die verwendete Referenznummer, die Empfängerkontonummer,  der Betrag und das Zahlungsdatum ersichtlich sind. Alternativ können Sie auch Ihre Bank bitten, die Zahlung zu suchen. 

Sobald diese vollständig bezahlt ist, löschen wir für eine einmalige Pauschale von CHF 100.– Ihren Betreibungsregistereintrag. Senden Sie uns die Quittungen der bezahlten Rechnungen an inkasso@allianz.ch und wir starten den Löschauftrag Ihrer Betreibung.
17 Tage nach der gesetzlichen Mahnung haben Sie keinen Versicherungsschutz mehr. Dieser lebt erst wieder auf, wenn Sie alle ausstehenden Forderungen (inkl. Mahngebühren) beglichen haben.
Ob Feedback, Beratung oder Support: Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen. 
Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie alle unsere Dokumente. Einfach zum Runterladen, Abspeichern und Nachlesen.
Ein Schaden ist schnell passiert. Und dank unserem 24/7 Schadenservice auch schnell gemeldet.
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